Colony Club Gutenhof

Saison 2014

Allgem. Geschäftsbeding.

Konzept
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Benützung des Kids Golf Clubs im Colony Club Gutenhof:

1. Geltungsbereich
Für die Benützung des Kids Golf Clubs gelten ausschließlich die gegenständlichen AGB.

2. Bestimmung
Der Kids Golf Club ist ein Spielbereich, welcher der Beschäftigung und Unterhaltung von Kindern zwischen 4 und 12 Jahren dienen soll.

3. Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen der Begleitperson des Kindes und der Betreiberin des Golf Kids Clubs kommt mit der Entrichtung des Eintrittspreises zustande. Mit der Bezahlung des Eintrittspreises erkennt die Begleitperson die gegenständlichen AGB an.

4. Benutzungsberechtigter Personenkreis
Die Benutzung des Kids Golf Clubs ist allen Kindern zwischen 4 und 12 Jahren gestattet. Kinder von 1 – 4 Jahre dürfen den Kids Golf Club in Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.

5. Öffnungszeiten
Der Kids Golf Club ist von Mai – Oktober am Samstag und Sonntag von 9 – 18 Uhr geöffnet. An Feiertagen sowie bei Turnieren erfolgt die Öffnung gemäß Clubaushang.

6. Entgelt
Die Benützung des Kids Golf Clubs erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe des Entgelts wird beim Zugang zum Kids Golf Club gut sichtbar ausgewiesen.

7. Benützungsbedingungen
a. Die Kinder dürfen ausschließlich von einer Begleitperson (Eltern, Erziehungsberechtigte oder Aufsichtsberechtigte – das ist eine vom Erziehungsberechtigten ermächtigte, erwachsene Person) im Kids Golf Club abgegeben werden. Die Kinder dürfen nur von jener Begleitperson abgeholt werden,  von der sie abgegeben wurden, es sei denn auf dem Eintrittsformular wurde eine andere Begleitperson vermerkt. Zur Identifikation der Begleitpersonen können die Mitarbeiter/innen des Kids Clubs die Vorlage eines Ausweises verlangen.
b. Die Begleitpersonen dürfen den Golfclub nicht verlassen, solange sich ihre Kinder im Kids Golf Club aufhalten (eine Ausnahme besteht während den Sommercamps, während denen sich die Eltern nicht den ganzen Tag im Golfclub befinden).
c. Im Kids Golf Club werden die Kinder von zumindest einer/m Mitarbeiter des Kids Golf Clubs beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs besteht solange, als sich das Kind ohne Begleitperson im Spielbereich des Kids Golf Clubs aufhält, und geht daher auch bei bloß kurzfristigem Verlassen des Spielbereichs wieder auf die Begleitperson über. Falls ein Kind ohne Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs den Spielbereich des Kids Golf  Bereichs verlassen darf, muß dies schriftlich am Eintrittsformular vermerkt werden.
d. Die Spieleinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln.
e. Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs ist unbedingt Folge zu leisten.
f. Im Kid Golf Club ist insbesondere Folgendes untersagt:
· Die Mitnahme von eigenem Spielzeug
· Die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefährdung der Kinder darstellen können, insbesondere spitze oder harte Gegenstände
· Die Mitnahme von Haustieren
g.  Die Betreiberin des Kids Golf Clubs behält sich vor, die Benützung des    
Spielbereichs auf eine bestimmt Anzahl von Kindern zu beschränken.

8. Haftung der Betreiberin des Kids Clubs
a. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs haftet nicht für den Verlust oder eine
b. Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, selbst wenn diese in der    Kindergarderobe aufbewahrt werden
c. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
d. Im Übrigen kommen die einschlägigen gesetzlich Bestimmungen zur Anwendung.

9. Schadenersatzansprüche der Betreiberin des Kids Golf Clubs
a. Schadenersatzansprüche betreffend Schäden, die durch die im Spielbereich des Kids Golf Clubs befindlichen Kinder verursacht werden, sind solange ausgeschlossen, als die betreffenden Kinder der Aufsicht der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs unterliegen.
b. Im Übrigen kommen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

10. Ausschluß von der Benützung des Kids Golf Clubs
a. Kinder können von der Benützung des Kids Golf Clubs vorübergehend oder auf  Dauer ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Begleitpersonen diesen Bestimmungen oder der Zwecksbestimmung des Kids Golf Clubs zuwider handeln bzw. den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs nicht Folge leisten.
b. Unbeschadet der Bestimmungen der lit.a. können besonders unverträgliche Kinder vorübergehend von der Benützung des Spielbereichs des Kids Golf Clubs ausgeschlossen werden.

11. Datenschutz
Die Betreiberin des Kids Golf Clubs ist berechtigt, die Bestandsdaten der Kids Golf Mitglieder zu speichern, zu verarbeiten und sonst zu nutzen, soweit dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Die Mitglieder können dieser Verwendung ihrer Daten jederzeit wiedersprechen. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs wird auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er das Mitglied betrifft, vollständig und unentgeltlich informieren.

12. Schlußbestimmungen
a. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Benutzung des Kids Golf Clubs oder die mit diesen AGB stehen, wird, soweit zulässig, als Gerichtsstand Wien und die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
b. Diese AGB treten mit 1. Mai 2007 in Kraft.

 

 

Wieder nach oben