1. Geltungsbereich
Für die Benützung des Kids Golf Clubs gelten ausschließlich
die gegenständlichen AGB.
2. Bestimmung
Der Kids Golf Club ist ein Spielbereich, welcher der Beschäftigung und
Unterhaltung von Kindern zwischen 4 und 12 Jahren dienen soll.
3. Vertragsabschluß
Der Vertrag zwischen der Begleitperson des Kindes und der Betreiberin des
Golf Kids Clubs kommt mit der Entrichtung des Eintrittspreises zustande.
Mit der Bezahlung des Eintrittspreises erkennt die Begleitperson die gegenständlichen
AGB an.
4. Benutzungsberechtigter Personenkreis
Die Benutzung des Kids Golf Clubs ist allen Kindern zwischen 4 und 12 Jahren
gestattet. Kinder von 1 – 4 Jahre dürfen den Kids Golf Club in
Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.
5. Öffnungszeiten
Der Kids Golf Club ist von Mai – Oktober am Samstag und Sonntag von 9 – 18
Uhr geöffnet. An Feiertagen sowie bei Turnieren erfolgt die Öffnung
gemäß Clubaushang.
6. Entgelt
Die Benützung des Kids Golf Clubs erfolgt gegen Entgelt. Die Höhe
des Entgelts wird beim Zugang zum Kids Golf Club gut sichtbar ausgewiesen.
7. Benützungsbedingungen
a. Die Kinder dürfen ausschließlich von einer Begleitperson (Eltern,
Erziehungsberechtigte oder Aufsichtsberechtigte – das ist eine vom Erziehungsberechtigten
ermächtigte, erwachsene Person) im Kids Golf Club abgegeben werden. Die
Kinder dürfen nur von jener Begleitperson abgeholt werden, von der
sie abgegeben wurden, es sei denn auf dem Eintrittsformular wurde eine andere
Begleitperson vermerkt. Zur Identifikation der Begleitpersonen können
die Mitarbeiter/innen des Kids Clubs die Vorlage eines Ausweises verlangen.
b. Die Begleitpersonen dürfen den Golfclub nicht verlassen, solange sich
ihre Kinder im Kids Golf Club aufhalten (eine Ausnahme besteht während
den Sommercamps, während denen sich die Eltern nicht den ganzen Tag
im Golfclub befinden).
c. Im Kids Golf Club werden die Kinder von zumindest einer/m Mitarbeiter
des Kids Golf Clubs beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen
des Kids Golf Clubs besteht solange, als sich das Kind ohne Begleitperson
im Spielbereich des Kids Golf Clubs aufhält, und geht daher auch bei bloß kurzfristigem
Verlassen des Spielbereichs wieder auf die Begleitperson über. Falls ein
Kind ohne Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs den Spielbereich des Kids Golf Bereichs
verlassen darf, muß dies schriftlich am Eintrittsformular vermerkt
werden.
d. Die Spieleinrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln.
e. Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs ist unbedingt
Folge zu leisten.
f. Im Kid Golf Club ist insbesondere Folgendes untersagt:
· Die Mitnahme von eigenem Spielzeug
· Die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefährdung der Kinder
darstellen können, insbesondere spitze oder harte Gegenstände
· Die Mitnahme von Haustieren
g. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs behält sich vor, die Benützung
des
Spielbereichs
auf eine bestimmt Anzahl von Kindern zu beschränken.
8. Haftung der Betreiberin des Kids Clubs
a. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs haftet nicht für den Verlust
oder eine
b. Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, selbst wenn diese in der Kindergarderobe
aufbewahrt werden
c. Die Betreiberin des Kids Golf Clubs haftet für Sachschäden nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
d. Im Übrigen kommen die einschlägigen gesetzlich Bestimmungen
zur Anwendung.
9. Schadenersatzansprüche der Betreiberin des Kids
Golf Clubs
a. Schadenersatzansprüche betreffend Schäden, die durch die im
Spielbereich des Kids Golf Clubs befindlichen Kinder verursacht werden, sind
solange ausgeschlossen, als die betreffenden Kinder der Aufsicht der Mitarbeiter/innen
des Kids Golf Clubs unterliegen.
b. Im Übrigen kommen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
zur Anwendung.
10. Ausschluß von der Benützung des Kids
Golf Clubs
a. Kinder können von der Benützung des Kids Golf Clubs vorübergehend
oder auf Dauer ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Begleitpersonen
diesen Bestimmungen oder der Zwecksbestimmung des Kids Golf Clubs zuwider
handeln bzw. den Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Kids Golf Clubs nicht
Folge leisten.
b. Unbeschadet der Bestimmungen der lit.a. können besonders unverträgliche
Kinder vorübergehend von der Benützung des Spielbereichs des Kids
Golf Clubs ausgeschlossen werden.
11. Datenschutz
Die Betreiberin des Kids Golf Clubs ist berechtigt, die Bestandsdaten der
Kids Golf Mitglieder zu speichern, zu verarbeiten und sonst zu nutzen, soweit
dies zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Die Mitglieder können dieser
Verwendung ihrer Daten jederzeit wiedersprechen. Die Betreiberin des Kids Golf
Clubs wird auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er das Mitglied betrifft, vollständig und unentgeltlich informieren.
12. Schlußbestimmungen
a. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Benutzung
des Kids Golf Clubs oder die mit diesen AGB stehen, wird, soweit zulässig,
als Gerichtsstand Wien und die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
b. Diese AGB treten mit 1. Mai 2007 in Kraft.